Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Unsere nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge und sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Dienstleistungen an unsere Kunden. Entgegenstehende AGB´s oder von unseren Bedingungen abweichende Bestimmungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, sie werden durch individuelle Vereinbarungen geändert, die von uns jedoch ausdrücklich schriftlich bestätigt werden müssen um Güligkeit zu erlangen. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir die allgemeinen Geschäfts- Bedingungen des Kunden nicht ausdrücklich ablehnen und dennoch eine Lieferung an den Besteller ausführen.
2. Angebot, Bestellungen, Auftragsannahme
Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Neuerungen oder Änderungen hinsichtlich technischer Gestaltung, Materialien, Farbgebung und Form behalten wir uns im Rahmen des Zumutbaren vor. Wir können eine Bestellung innerhalb von 5 Wochen annehmen. Die Annahme kann durch eine Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der bestellten Ware erfolgen.
3. Preise
Unsere Preise sind freibleibend und gelten ab Werk. Maßgeblich sind die am Tag der Bestellung gültigen Listenpreise zuzüglich Porto, Verpackung, Versicherung und der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder Innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto zu begleichen. Bei vereinbartem Banklastschriftverfahren gewähren wir 3% Skonto. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Lombardsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Wird das Zahlungsziel überschritten gerät der Kunde ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Befindet der Kunde sich im Zahlungsverzug oder tritt eine Verschlechterung seiner Vermögenslage ein, so werden unsere sämtlichen Forderungen gegen ihn zur sofortigen Zahlung fällig. Tritt nach Vertragsabschluss eine Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden ein oder wird eine vor Vertragsabschluss bereits bestehende Kreditunwürdigkeit erst später erkennbar, so sind wir berechtigt die noch nicht ausgeführten Lieferungen zu verweigern und Vorauszahlungen zu verlangen. Der Kunde kann eine Aufrechnung mit Gegenforderungen oder Gegend-Ansprüchen nur vornehmen, die unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind.
5. Lieferung
Lieferfristen oder Liefertermine können verbindlich nur schriftlich vereinbart werden. Verzögert sich eine Lieferung durch Eintritt unvorhergesehener Ereignisse jeglicher Art ( wie z.B. Rohstoffmangel, Energiemangel, Verkehr- oder Betriebsstörungen, Streiks, behördliche Maßnahmen) sowohl bei uns als auch bei unseren Vorlieferanten, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Wir kommen nur in Leistungsverzug, wenn der Besteller uns eine schriftliche Nachfrist von 4 Wochen gesetzt hat. Bei einer länger anhaltenden Störung im vorgenannten Sinne, berechtigt dies uns zum Rücktritt des noch nicht oder zum Teil erfüllten Vertrages. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Das Recht des Bestellers, im Falle des Leistungsverzuges oder der von uns zu vertretender positiver Vertragsverletzung Schadensersatz zu verlangen wird auf die Fälle leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten und vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragspflichtverletzungen durch einfache Erfüllungsgehilfen beschränkt.
6. Gewährleistung und Haftung
Unsere gelieferte Ware ist unverzüglich auf etwaige Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind binnen einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind eine Woche nach deren Feststellung schriftlich zu rügen. Bei begründeter Mängelrüge und Eintritt des Gewährleistungsfalls sind wir nach unserer Wahl zu Umtausch, Nachbesserung oder Gutschrift berechtigt. Bei Fehlschlagung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung haben wir dieselben Rechte. Von der Gewährleistung sind folgende Mängel bzw Schäden ausgeschlossen, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und üblichen Verschleiß veränderte Form- und Farbgebung unsachgemäßen Gebrauch mangelnder Pflege ohne Absprache durchgeführte Reparaturen. Farbschwankungen ( zeitlich bedingt oder durch Handarbeit/künstlerische Gestaltung bzw durch Produktionstechnik verursacht ) stellen keinen Mangel dar und können deshalb nicht beanstandet werden. Unsere Produkte sind vor der Weiterverarbeitung auf etwaige Mängel zu überprüfen Wir haften beschränkt für einen Schaden, der leicht fahrlässig verursacht wurde und für den wir gemäß gesetzlichen Bestimmungen aufzukommen haben. Wird uns keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet, besteht die Haftung nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung ( insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz ), sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachten Körperschäden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz für Folgeschäden sind ausgeschlossen, es sei denn, sie wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns verursacht.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus unserer Geschäftsverbindung herrührender Forderungen ( einschl eventueller Nebenforderungen ) unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte von uns erbrachte Warenlieferungen beglichen ist. Bei laufender Rechnung gilt unser nach vorstehender Bestimmung ausbedungenes Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Unser Kunde ist zur Veräußerung unserer Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt. Für den Falle der Weiterveräußerung tritt unser Kunde hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche, die ihm aus der Veräußerung entstehende Forderungen gegen seinen Kunden an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Eine Be- und Verarbeitung unserer gelieferten Ware durch unseren Kunden erfolgt unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB in unserem Auftrag. Wir bleiben in diesem Sinn Eigentümer der so entstandenen Sache, die als unsere Vorbehaltsware zur Sicherung unserer Ansprüche dient. Wird unsere Vorbehaltsware von unserem Kunden zusammen mit anderen unserem Kunden nicht gehörenden Waren weiterveräußert, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware. Unser Kunde ist nicht berechtigt unsere Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Pfändungen oder Beschlagnahmungen unserer Vorbehaltsware sind uns unverzüglich anzuzeigen. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Gesamtforderungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen unseres Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherungen gemäß unserer Wahl verpflichtet. Fall wir von unserem Recht zur Rücknahme der Vorbehaltsware Gebrauch machen, sind wir berechtigt die Ware freihändig zu verkaufen oder zu versteigern zu lassen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, jedoch höchstens zu den vereinbarten Kaufpreisen. Ansprüche auf Schadensersatz oder entgangenen Gewinn bleiben vorbehalten.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen ist für beide Teile ausschließlich Traunstein/Oberbayern. Gerichtsstand ist Hamburg. Wir sind jedoch auch berechtigt den anderen Vertragspartner an dessen Gerichtsstand zu verklagen. Auf alle Verträge findet deutsches Recht Anwendung.
9. Sonstige Vereinbarungen
Sollten einzelne der vorstehenden Vereinbarungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Verinbarungen Bzw der übrigen Teile der Vereinbarungen nicht. Es gilt stattdessen die gesetzliche Regelung.